Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

Bei Verordnungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung muss die Grundlage und Versorgung mit in der Verordnung hinterlegt werden.
Grundlage ist hier die Leistung, welche genehmigt wurde z.B. Grundpflege §37.1 Satz 1 
Versorgung gibt an, ob z.B. neben der Grundpflege auch noch Behandlungspflege erbracht wird. In dem Fall wählen wir dann Grundpflege/Behandlungspflege aus.
Diese Angaben sind für die Positionsnummer und den DTA relevant.
In der Leistungseingabe oben sieht man wie die Positionsnummer angepasst wird, je nach Angabe von Grundlage und Versorgung.



Bitte achte genau darauf, was auf der Verordnung bzw. der Genehmigung steht.

Sollte man 2 Verordnungen haben und diese in einer Rechnung abrechnen, werden alle Leistungen mit den geänderten Positionsnummern versendet.




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