§45 DTA: Bei der Leistungsart '10' ist nur die Vergütungsart '07' zulässig. Ist: 99

Solltest du folgendes Schreiben von der AOK erhalten haben:



oder wenn du folgende oder eine ähnliche Meldung von der DAVASO für den Datenaustausch §45 bekommen hast:

"Bei der Prüfung der von Ihnen übermittelten Datenlieferung ist folgender
Fehlerhinweis aufgetreten:

Fehler in Nutzdatendatei: Rechnungsnummer: S10090:0
Belegnummer: 123456 Position: 1
Bei der Leistungsart '10' ist nur die Vergütungsart '07' zulässig. Ist: 99
Belegnummer:  123456   Position: 2
Bei der Leistungsart '10' ist nur die Vergütungsart '07' zulässig. Ist: 99
Belegnummer:  123456   Position: 3
Bei der Leistungsart '10' ist nur die Vergütungsart '07' zulässig. Ist: 99
Belegnummer:  123456   Position: 4
Bei der Leistungsart '10' ist nur die Vergütungsart '07' zulässig. Ist: 99
Belegnummer:  123456   Position: 5
Bei der Leistungsart '10' ist nur die Vergütungsart '07' zulässig. Ist: 99

Ihre Nachricht konnte nicht zur Verarbeitung im Fachverfahren weitergegeben
werden."

Dann benötigst du die Version ab 21.2 von CuraSoft:


Danach musst du noch in der von dir angelegten und genutzten §45 Leistung die Vergütungsart 99 auf die 07 setzen:



Sollte der SGBXI Vertrag für §45 benutzt werden kannst du auch alle Positionsnummern für den DTA ändern:


Folgende Positionsnummern für die letzten 2 Stellen sind erlaubt:
Schlüsselgröße: 2 Stellen, numerisch Schlüsselinhalt:
10 = Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
20 = Leistungen der Kurzzeitpflege
30 = Entlastungsleistungen amb. Pflegedienste ohne Leistungsbereich Selbstversorgung (Pflegegrad 1 – 5)
31 = Entlastungsleistungen amb. Pflegedienste Leistungsbereich Selbstversorgung (Pflegegrad 1)
40 = Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote nach § 45a SGB XI 


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