Alle Informationen auch unter https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_pflege/pflege/forderung-der-investitionskosten-von-pflegeeinrichtungen-232781.html
Neues Modell Niedersachsen 2024:
Bitte prüfe welche Kostengruppen eingerechnet werden sollen.
Bitte prüfe welche Kostengruppen eingerechnet werden sollen.
Laut Stand 07.2024:
1. Es dürfen alle Leistungen, die über §36 und §39 laufen einbezogen werden.
2. Leistungen nach §37,3 und §45a dürfen nicht eingerechnet werden.
3. Alle Leistungen die Punkte haben, werden auch danach berechnet.
4. Es können auch stundenbasierte Leistungen ohne Punkte eingerechnet werden.
Auszug aus dem Original:
• Leistungen der häuslichen Pflege im Sinne der §§ 36 und 39 SGB XI Hierzu gehören alle im Leistungskomplexkatalog aufgeführten Leistungen mit Ausnahme der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Leistungskomplex 20) sowie Pflegeeinsätze nach Zeit, die stundenweise (also nicht über Leistungspunkte) abgerechnet werden. Die Förderfähigkeit ist unabhängig davon, wer Kostenträger ist (Pflegekasse, Selbstzahler oder andere) und ob die Leistung als -6- Sachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet oder als Erstattungsleistung aus Mitteln der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder des Entlastungsbetrags nach § 45 b SGB XI bezahlt wurde.
• Leistungen der häuslichen Pflege im Sinne der §§ 36 und 39 SGB XI Hierzu gehören alle im Leistungskomplexkatalog aufgeführten Leistungen mit Ausnahme der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (Leistungskomplex 20) sowie Pflegeeinsätze nach Zeit, die stundenweise (also nicht über Leistungspunkte) abgerechnet werden. Die Förderfähigkeit ist unabhängig davon, wer Kostenträger ist (Pflegekasse, Selbstzahler oder andere) und ob die Leistung als -6- Sachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet oder als Erstattungsleistung aus Mitteln der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI oder des Entlastungsbetrags nach § 45 b SGB XI bezahlt wurde.
Bei eigenen Verträgen oder wenn das Modell in der Vergangenheit benötigt wird muss im Vertrag folgendes eingestellt werden:

Eventuelle Verhinderungspflege-Verträge die nach §39 abgerechnet werden, können auch einbezogen werden.
1. Die Leistungen nach §37,3 müssen mit dem Abrechnungsmerkmal "keine Investitionskosten" markiert werden.
2. Die Wegepauschalen müssen mit den folgenden drei Merkmalen markiert werden:
2.1 "Niedersachsen Wegepauschale SGB XI"
2.2 "Niedersachsen Wegepauschale SGB XI und V"
2.3 "Niedersachsen Wegepauschale Mehrere Personen"