Die SMC-B Karte legitimiert Ihre Praxis bzw. Ihren Betrieb für den Zugriff zur TI, ohne diese Karte kann Ihre Einrichtung nicht an das Netz der Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.
Der eHBA (elektronische Heilberufsausweis) ist zwar nicht unbedingt Grundvoraussetzung, um an die TI angeschlossen werden zu können, allerdings erhält eine Institution nur dann eine SMC-B Karte, wenn jemand aus eben dieser über einen eHBA verfügt. Im ersten Schritt ist es also notwendig den eHBA zu beantragen – falls dieser nicht ohnehin schon vorliegt um im zweiten Schritt die SMC-B für die Praxis oder Einrichtung beantragen zu können. Erst wenn die SMC-B dann vorliegt, kann ein technischer Dienstleister Sie sicher an das Netz der digitalen Datenautobahn andocken.