Seit dem 1. Februar 2024 gelten in der ambulanten Pflege die neuen Maßstäbe und Grundsätze gemäß § 53b SGB XI. Diese bringen für dich als Führungskraft neue Pflichten, vor allem bei der Qualifizierung deiner Betreuungskräfte, mit sich.
Wir erklären dir alles, was du wissen musst . Nutze die Chance, direkt deine Fragen – ob zum Bestandsschutz oder zur praktischen Umsetzung der Mitarbeiterqualifizierung – zu klären.