Lokalisation bei Wunderversorgung SGBV Hessen

Wie der bpa mitgeteilt hat, möchte die AOK Hessen auf den Leistungsnachweisen die Lokalisation bei Wundversorgungen und Dekubiti.

Das heißt, wenn Sie die Leistung 12. Dekubitusbehandlung oder 31.1  Anlegen und Wechsel von Wundverbänden verwenden und mit der AOK Hessen abrechnen, können Sie dafür kein go.sign verwenden! Sie müssen den Leistungsnachweis ausdrucken und auf dem Ausdruck die Lokalisation eintragen. Anders ist es leider momentan nicht umsetzbar.


Damit Ihre Rechnungen nicht von der Kasse abgelehnt werden, nehmen Sie bitte folgende Einstellungen vor:

1. Installieren Sie das Vertragsupdate von 07.2026.

2. Gehen Sie im Leistungsnachweis auf Extras - Optionen - Leistiungsnachweisdruck. Dort auf die Kostengruppe Kasse, haken unten rechts "Leistungskommentar" an und speichern.


Dadurch erscheint auf dem ausgedruckten Leistungsnachweis eine weitere Zeile, in der handschriftlich die Lokalisation eingetragen werden kann.


Der Leistungskommentar wird auch bei allen anderen Kassen-Leistungsnachweisen mit diesen Leistungen gedruckt. Wenn es dort nicht von weiteren Krankenkassen gefordert ist, müssen Sie dort nichts eintragen.