Schiedsverfahren SGBV gegen vdek, BKK, Knappschaft und SVLFG Nachberechnung

Wenn Sie sich dem Schiedsspruch aus dem Verfahren SGBV gegen vdek, BKK, Knappschaft und SVLFG zur Nachberechnung angeschlossen haben, finden Sie hier eine Anleitung zur Korrektur Ihrer Rechnungen.

Öffnen Sie zuerst die Vertragsupdates über die Suche auf der Startmaske.

Dort ist der SGBV VDEK Vertrag farbig markiert. Wenn Sie ihn anklicken, erscheinen auf der rechten Seite die Vertragsstände. Dort ist für 07.2022 ein neues Update.
Wenn Sie es auswählen, können Sie unten auf Stand installieren klicken.

Anschließend wählen Sie aus, zu wann Sie das Update installieren wollen (gemäß Schiedsspruch).


Wenn Sie Preisänderungen haben, gehen Sie wie folgt vor :
Da abgerechnete Rechnungen betroffen sind und das Datum in der Vergangenheit liegt, wird im Abrechnungsportal eine Neuberechnung durchgeführt. Wählen Sie in diesem Fenster bitte folgenden Zeitraum und unbedingt mit einem Ende-Datum:

Danach werden weitere Stände freigeschaltet und wieder farbig markiert. Sie wählen dann den nächsten Stand aus und klicken wieder auf "Stand installieren".
Sie erhalten dann folgende Auswahl, bei der Sie Ihre Preise gemäß Schiedsspruch mit dem grünen Haken bestätigen können:

Danach wählen Sie wieder den entsprechenden Monat aus und den Zeitraum, für den neu berechnet werden soll (siehe oben).

Sie können dann den nächsten markierten Stand auswählen (09.2022) und auf "Stand installieren" klicken.
Bestätigen Sie Ihre Preise mit dem grünen Haken und wählen das Datum aus, zu dem installiert werden soll (in diesem Fall ist es 09.2022 und der Zeitraum der Neuberechnung 09.2022 - 12.2023).
Sie wiederholen das Installieren der Stände, bis Sie alle für den Schiedsspruch relevanten Preise installiert haben.
Anschließen gehen Sie in de Abrechnung. Dort rechnet das System die entsprechenden Monate durch. Klicken Sie danach auf "neu laden (F5)", um die Ansicht zu aktualisieren.

Sie sehen nun die Änderungsrechnungen zu den neuen Preisen. Mit einen Doppelklick auf die Rechnung können Sie entscheiden, wie Sie abrechen möchten:


Differenz erzwingen: unter einer neuen Rechnungsnummer wird nur der Differenzbetrag in Rechnung gestellt.  ACHTUNG!! Diese Rechnung kann dann NICHT per DTA übermittelt werden, sondern NUR postalisch.
Korrektur abrechnen: die alte Rechnungsnummer bleibt erhalten, die neue Rechnungssumme erscheint auf der Rechnung. Wir empfehlen diese Vorgehensweise.

Anschließend befinden sich die korrigierten Rechnung auf dem Reiter bestätigt.

Laut dem Schreiben des Schiedsspruchs soll der Rechnungsnummer ein Präfix vorgesetzt werden. Dazu sollten Sie sich eine neue Rechnungsvorlage anlegen, die das vorsieht.
Dazu öffnen Sie sich die Druckvorschau einer Rechnung und klicken dann auf Extras - Vorlage bearbeiten.


Im Editor klicken Sie oben bei Kopfzeile auf das grüne Plus und können dann bei der Rechnungsnummer das "SVB" eintragen.

Anschließend klicken Sie auf Datei - Speichern unter um die Vorlage als neue Vorlage zu speichern. Klicken Sie auf Rechnung, vergeben unten einen Namen und dann auf speichern.


Wenn Sie nun die Rechnungen drucken möchten, können Sie die neue Vorlage zum Druck auswählen.

Zum Schluss versenden Sie die Rechnungen per DTA und legen den neuen Begleitzettel zu der Rechnung und versenden sie.
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